Während der Garantiezeit nur zum Hersteller?
FALSCH!
Wir sind ein Kfz-Meisterbetrieb und dürfen die Wartung auch an Ihrem Kfz durchführen!
Dafür müssen wir nur die Ersatzteile und Wartungspläne vom Hersteller beziehen, was wir problemlos für Sie erledigen können!
Lesen Sie dazu den folgenden Auszug aus dem Gesetzestext der EU-Kommission der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung:
„Für den Kfz-Anschlussmarkt, also den Vertrieb von Ersatzteilen sowie Reparatur- und Wartungsdienstleistungen, gibt es weiterhin sektorspezifische Sonderregelungen. Hierdurch möchte die Kommission vor allem unabhängige Reparatur- und Wartungsbetriebe beim Zugang zu Ersatzteilen und zu technischen Informationen unterstützen. Die Regelungen für diesen Bereich gelten seit dem 01.06.2010 und laufen bis zum 31.05.2023.
Den neuen Regeln zufolge kommen Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und zugelassenen Werkstätten nur noch dann für die Gruppenfreistellung in Betracht, wenn keines der beteiligten Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 30% hat. Dies entspricht dem allgemeinen Rechtsrahmen für vertikale Vereinbarungen (Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 330 für vertikale Beschränkungen vom 20. April 2010). Auf der Grundlage der neuen Regeln soll laut Kommission ein besserer Schutz vor möglichen Missbräuchen gewährleistet sein, so beispielsweise, wenn ein Kfz- Hersteller unabhängigen Werkstätten den Zugang zu technischen Informationen verweigert. Auf diese Weise wird der Wettbewerb zwischen zugelassenen und unabhängigen Werkstätten gestärkt. Durch die neuen Regeln wird außerdem der Zugang von Werkstätten zu alternativen Ersatzteilen verbessert. Kfz-Herstellern ist es nicht mehr möglich, ihre Gewährleistungspflicht davon abhängig zu machen, dass Wartungsleistungen wie beispielsweise Ölwechsel nur in zugelassenen Werkstätten durchgeführt werden.Gleichwohl bleibt es Kfz-Herstellern unbenommen zu verlangen, dass unter die Gewährleistung fallende Reparaturen, für die sie selbst aufkommen müssen, nur von Vertragswerkstätten vorgenommen werden. Laut Kommission entfallen auf Reparaturen schätzungsweise 40% der Gesamtkosten der Fahrzeughaltung.“